6 Schritte zur Behandlung von Pest Beschwerden

Halten von Nagetieren und Insekten aus Ihrer Miete

Als Vermieter müssen Sie Mieterbeschwerden über Schädlinge sehr ernst nehmen . Wenn Sie sich nicht schnell genug um das Problem kümmern, kann dies zu Mieterwechsel oder sogar zu Geldstrafen für die Verletzung der lokalen Gesundheitsvorschriften führen. Hier sind sechs Schritte, die jeder Vermieter unternehmen sollte, um diese unerwünschten Lebewesen loszuwerden und die Gedanken der Mieter zu erleichtern.

1. Reagieren Sie schnell auf die Beschwerde

Es gibt zwei Gründe, warum Sie sofort handeln müssen, wenn sich ein Mieter über Schädlinge beschwert.

  1. Behalte den Mieter glücklich: Wenn ein Mieter eine unerwünschte Kreatur in seiner Einheit sieht, erwartet er, dass der Vermieter sie sofort anspricht . Einem Mieter, der ein neugeborenes Baby hat, zu sagen, dass Sie in einer Woche da sein werden, um sich mit ihrem Problem mit der Schabe zu befassen, werden wir nicht gut verstehen. Sie möchten Ihre Mieter glücklich machen, weil glückliche Mieter ihren Mietvertrag eher verlängern .
  2. Schützen Sie die Eigenschaft: Wenn ein Mieter ein Nagetier oder ein Insekt sieht, sind Chancen, es gibt mehr als eins in der Eigenschaft. Sie züchten sehr schnell, so dass ein kleines Problem plötzlich sehr groß werden kann. Ein kleines Problem loszuwerden ist viel einfacher als die Behandlung eines ganzen Befalls. Es ist auch viel billiger.

2. Kontaktieren Sie alle Mieter

Wenn Sie mehr als einen Mieter in der Unterkunft haben, sollten Sie sich mit den anderen Mietern in Verbindung setzen, um festzustellen, ob sie auch ein Schädlingsproblem bemerkt haben. Sie versuchen nicht, sie zu alarmieren, wenn sie ein Problem nicht bemerkt haben.

Sie versuchen vielmehr festzustellen, wie verbreitet das Problem ist.

Du musst den Mieter nicht direkt fragen, ob er eine Maus, Ratte oder eine andere Art von gruseliger Kreatur gesehen hat. Stattdessen können Sie fragen, ob sie Bedenken oder Reparaturen haben, die behoben werden müssen. Wenn sie irgendwelche Bugs oder Nagetiere gesehen haben, werden sie Sie wahrscheinlich wissen lassen.

3. Bestimmen Sie die Schädlingsart, auf die sich die Beanstandung bezieht

Bevor Sie beginnen können, den Schädling auszurotten, müssen Sie feststellen, um welche Art von Schädling es sich handelt. Ein Mieter kann Ihnen sagen, dass er eine Ratte gesehen hat, wenn es sich tatsächlich nur um den Hamster eines anderen Mieters handelt. Ein anderer Mieter könnte beschreiben, eine Ameise auf ihrer Arbeitsplatte als großes Problem gesehen zu haben.

Verschiedene Ausrottungsmethoden werden für verschiedene Arten von Nagetieren und Insekten verwendet, so dass es wichtig ist, es richtig zu machen. Klebefallen und Rattengift sind übliche Methoden, um ein Nagetierproblem zu behandeln, während Insektizide häufig bei Insekten verwendet werden. Suchen Sie nach Kot, Nestern oder Anzeichen von Nagen. Möglicherweise können Sie die Art des Schädlings selbst bestimmen, oder Sie müssen einen Spezialisten hinzuziehen.

4. Bestimmen Sie, woher das Pest kommt

Sobald Sie die Art des Schädlings bestimmt haben, mit dem Sie es zu tun haben, können Sie als nächstes betrachten, wie sie in die Einheit oder die Eigenschaft gelangen.

5. Vernichten

Sobald Sie wissen, mit welchem ​​Schädling Sie zu tun haben und hoffentlich woher sie kommen, ist es an der Zeit, sie los zu werden. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, Nagetiere und Insekten zu vernichten.

Einige, wie beispielsweise Klebefallen, sind relativ nicht-invasiv, während andere, wie zum Beispiel Insektenbomben, verlangen, dass der Mieter das Gelände für eine gewisse Zeit verlässt.

Sie können Do-it-yourself-Methoden versuchen oder Sie können einen Kammerjäger mieten, es hängt von Ihrem Komfortniveau ab. Das Wichtigste ist, dass Sie den Schädling loswerden und die Sicherheit Ihres Mieters dadurch nicht gefährden.

6. Führen Sie eine Aufzeichnung

Sie sollten alle Klagen über Pestizide protokollieren. Dieser Datensatz sollte enthalten:

Dieser Datensatz hilft Ihnen, einen Nachweis zu erbringen, wenn ein Mieter versucht, Ihnen mitzuteilen, dass Sie die Schädlingsbeschwerde nicht bearbeitet haben.