Wissen Sie, wie RESPA den Immobilienberuf beeinflusst?
Vor RESPA
Unnötige Kosten, die den Verbrauchern in Rechnung gestellt werden, umfassen typischerweise:
- Kickbacks bezahlt für Verweise auf Closing Agents.
- Geschäftsvereinbarungen, die zu Entgelten für Scheindienstleistungen ohne Wert führten.
- Verbundene Geschäftsvereinbarungen, bei denen Immobilienmakler Kunden zu Dienstleistungen verweisen, die sie ganz oder teilweise besitzen.
- Nicht offengelegte Marketingvereinbarungen zwischen Dienstleistern.
Aktivitäten von RESPA verboten
Als Folge von RESPA sind Agenten Folgendes untersagt:
- Annehmen von Wertgegenständen für Verweise auf Closing Agents.
- Annahme von Marketing-Hilfe oder Werbeflächen von einem Abwicklungsdienstanbieter.
- Interesse an einem Abwicklungsdienst haben und Kunden dazu bringen, den Dienst ohne ordnungsgemäße Offenlegung zu nutzen.
- Teilnahme an Marketing- oder Dienstleistungen, die zu nicht üblichen Gebühren für den Verbraucher oder zu Dienstleistungen ohne Wert führen.
Es gibt nicht unbedingt ein Problem, wenn Sie ein Eigentumsrecht an einer Titelgesellschaft haben und das Geschäft an diese Firma verweisen. Es gibt jedoch sehr klare Regeln dafür, wann und wie Sie Ihre Beziehung zum Geschäft dem Verbraucher offenlegen müssen .
Sie können einen Client auch nicht zwingen, einen Dienst zu verwenden, nur weil Sie daran beteiligt sind. Soweit Marketing-Beziehungen zwischen Dienstleistern gehen, gibt es Grauzonen, also sei vorsichtig. Die Bußgelder sind hart, und einige Immobilienfachleute haben ihre Lizenzen aufgrund von Verstößen gegen gemeinsame Marketingregeln verloren.
Darüber hinaus ist es für eine Titelfirma nicht legal:
- Bietet Immobilienprofis kostenloses Marketing oder Werbeflächen im Austausch für Empfehlungen.
- Geben Sie Essen frei, um Häuser zu öffnen.
- Sponsor Sportausflüge, wie zum Beispiel ein jährliches Golfturnier einer Immobilienmaklerfirma.
- Geben Sie Wertgegenstände im Austausch für die Empfehlungen eines Immobilienprofis.
Aktivitäten, die von RESPA erlaubt sind
Immobilienmakler können sich mit Titelgesellschaften kooperativ vermarkten und sie in offenen Häusern präsentieren, aber die Compliance-Regeln sind streng. Immobilienmakler und schließende Dienstleister können folgende Tätigkeiten ausüben:
- Immobiliendienstleister wie Closing Agents können Werbeflächen mit Immobilienmaklern teilen, die ihren anteiligen Kostenanteil bezahlen.
- Immobiliendienstleister können Handouts / Werbeartikel mit ihren Logos an Immobilienmakler abgeben. Die Gegenstände können nicht den Makler oder das Maklerlogo tragen.
- Dienstleister können Direktwerbung betreiben, wenn die Immobilienmaklerin ihren Anteil an den Kosten trägt.
- Dienstleister können nur offene Häuser besuchen und nur ihre Geschäfte bewerben.
Dies sind nur einige der Marketingbereiche, die in der Vergangenheit ein Problem für Immobilienmakler waren. Geschäftsbeziehungen können kompliziert werden. Führen Sie daher Entscheidungen zu Marketing- oder geschäftlichen Empfehlungen durch einen Anwalt, der sich mit RESPA auskennt, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.