Wie wirkt sich mein Geschäftstyp auf die Steuer auf Selbständigkeit aus?

Wie wirkt sich mein Geschäftstyp auf die Steuer auf Selbständigkeit aus?

Wenn Sie selbständig erwerbstätig sind, müssen Sie die Selbstständigensteuer (Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer) auf Ihr selbstständiges Einkommen zahlen.

Wie Sie diese Steuern zahlen und wie sie berechnet werden, hängt von Ihrem Geschäftstyp ab. Steuern auf Selbstständigkeit werden durch Ihren Status und Eigentumsanteil innerhalb der spezifischen Art der Organisation, die Sie besitzen - Einzelfirma, Partnerschaft, LLC oder Corporation - bestimmt.

Die Steuer auf Selbstständigkeit basiert auf dem Nettoeinkommen des Unternehmens und Ihrem Anteil an diesem Nettoeinkommen, abhängig von Ihrem Anteil am Geschäft.

Die Steuer auf Selbstständigkeit wird etwas anders als die FICA-Steuer des Arbeitnehmers / Arbeitgebers gezahlt . Der Steuersatz für die Selbstständigkeit beträgt 15,3% - 12,9% für Sozialversicherungen und 2,9% für Medicare. Sozialversicherung wird bis zu einem jährlichen Maximum gezahlt; Es gibt kein jährliches Maximum für Medicare. Personen mit höherem Einkommen müssen möglicherweise zusätzlich 0,09% für die Medicare- Steuer bezahlen.

Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen einen Nettoverlust aufweist, ist keine Steuer auf Selbstständigkeit fällig. Die Steuer auf Selbstständigkeit ist nur auf das Nettoeinkommen, nicht auf Verluste, fällig.

Selbständigkeitssteuer für ein Einzelunternehmen oder Single-Member LLC


Wenn Sie ein Einzelunternehmer oder Einzelunternehmen sind (das als Einzelunternehmen besteuert wird), sind Sie der alleinige Eigentümer des Unternehmens. Als solche zahlen Sie Selbständigkeit Steuern auf das gesamte Nettoeinkommen des Unternehmens.

Zuerst müssen Sie das Nettoeinkommen Ihres Unternehmens unter Verwendung von Schedule C , einem der Zeitpläne in Ihrer persönlichen Steuererklärung, ermitteln. Dann wird das Nettoeinkommen zur Berechnung der Selbstständigen Steuern mit Hilfe der Schedule SE verwendet . Die Höhe der Steuerpflicht für Selbständige ist in der persönlichen Steuererklärung des Inhabers in Zeile 57 des Formulars 1040 enthalten.

Steuer auf Selbständigkeit für eine Partnerschaft oder Mehrmitglieds-LLC

Partner in einer Partnerschaft und Mitglieder in einer LLC gelten als selbständige Personen (keine Angestellten).

Zur Berechnung der Selbstständigensteuerpflicht jedes Partners:

1. Zunächst vervollständigt die Partnerschaft eine Informationsrücksendung auf dem Formular 1065. Diese Rendite zeigt das Gesamtnettoeinkommen der Partnerschaft als Ganzes.

2. Dann wird der Anteil jedes Partners an diesem Nettoeinkommen basierend auf seinem Anteil am Partnerschaftseinkommen bestimmt. Der Anteil des Partnerschaftseinkommens wird durch das Partnerschaftsabkommen bestimmt. Die Partnerfreigabe wird in einem Zeitplan K -1 angezeigt, der für jeden Partner abgeschlossen ist.

3. Die Berechnung der Steuer auf Selbstständigkeit wird dann mit Hilfe der Schedule SE berechnet, und die Gesamtsteuerpflicht für Selbständige ist in Zeile 57 des Formulars 1040 für den einzelnen Partner enthalten.

Wenn zum Beispiel die Steuererklärung für die Partnerschaft / LLC einen Gesamtnettogewinn von 150.000 US-Dollar anzeigt und es drei Partner / Mitglieder mit jeweils gleichem Anteil gibt, betragen die Einnahmen für jeden Partner / jedes Mitglied 50.000 US-Dollar. Dieser Betrag wird verwendet, um den Betrag der von diesem Partner oder Mitglied geschuldeten Selbständigkeitssteuer zu berechnen.

Ausnahmen: Partner in einer Kommanditgesellschaft gelten nicht als selbstständig, und Partner in einer Partnerschaft, die als Kapitalgesellschaft besteuert wird, gelten nicht als selbstständig.

Was ist mit Selbständigkeitssteuer für Eigentümer einer Gesellschaft?

Als Eigentümer einer Kapitalgesellschaft erhalten Sie Einkünfte aus Dividenden. Dieses Einkommen gilt nicht als selbständiger Erwerb und unterliegt nicht der Steuer auf Selbstständigkeit. Sie können auch eine Entschädigung von Ihrem Unternehmen erhalten, aber dieser Betrag gilt als Arbeitseinkommen, nicht als selbständige Erwerbstätigkeit. Einkünfte aus einer Beschäftigung bei einer Körperschaft werden als FICA-Steuern zum Arbeitnehmersatz und nicht zum Selbständigensatz gezahlt.

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