Aircraft Coverage unter Ihrer Haftungspolitik

Verfügen Sie oder Ihre Firma über ein Flugzeug, das Sie in Ihrem Geschäft nutzen können? Wenn ja, haben Sie sich vielleicht gefragt, ob die allgemeine Haftpflichtversicherung Ihres Unternehmens Ansprüche abdeckt, die sich aus Ihrer Nutzung des Flugzeugs ergeben. Das heißt, wenn Sie versehentlich jemanden verletzen oder das Eigentum von jemandem beschädigen, während Sie Ihr Flugzeug fliegen, und die verletzte Partei Ihre Firma verklagt, wird Ihre Haftpflichtversicherung die Klage abdecken? Dieser Artikel beantwortet diese Frage.

Flugzeugausschluss

Die meisten allgemeinen Haftpflichtrichtlinien enthalten einen breiten Ausschluss , der für Flugzeuge (sowie Autos und Wasserfahrzeuge) gilt. Der Ausschluss schließt eine Deckung für Personen- oder Sachschäden aus , die Sie (oder ein anderer Versicherter) beim Besitz, der Wartung oder dem Gebrauch eines Luftfahrzeugs verursachen. Der Ausschluss gilt auch für Flugzeuge, die Sie vermieten, ausleihen oder einer anderen Person anvertrauen. Hier ist ein Beispiel, wie der Ausschluss angewendet werden könnte.

George besitzt Geotechnical Solutions, ein Ingenieurunternehmen, das Beratungsdienste anbietet. George besitzt ein kleines Flugzeug, das er in seinem Geschäft benutzt. Eines Tages fliegt George mit seinem Flugzeug in einen anderen Staat, um sich mit einem Kunden zu treffen. Er landet das Flugzeug an einem Flughafen. Während er auf einen Parkplatz rollt, schneidet George versehentlich den Flügel eines kleinen Jets. Der Jet-Besitzer verlangt, dass George die Kosten für die Reparatur des Jets übernimmt. George reicht die Forderung bei seinem allgemeinen Haftpflichtversicherer ein.

Der Versicherer weigert sich, die Forderung unter Berufung auf den Ausschluss des Flugzeugs zu bezahlen.

Vertragliche Haftung

Der Luftfahrzeugausschluss enthält eine Ausnahme, die für die vertragliche Haftung gilt . Versicherungsschutz besteht für die im Rahmen eines Versicherungsvertrags übernommene Haftung für den Besitz, die Wartung oder den Gebrauch eines Luftfahrzeugs. Das heißt, wenn Sie im Namen einer anderen Person für Ansprüche aus der Nutzung eines Flugzeugs haften, können diese Ansprüche gedeckt sein.

Angenommen, George muss zu einem 500 Meilen entfernten Geschäftstreffen reisen. Er entschließt sich, ein Flugzeug von Rent-A-Plane zu mieten, das an einem lokalen Flughafen operiert. Der Mietvertrag enthält eine Entschädigungsvereinbarung. Die Vereinbarung verpflichtet Georges Unternehmen, Rent-A-Plane für Körper- oder Sachschäden, die George durch die Nutzung des Mietflugzeugs an Dritte verursacht, zu entschädigen.

George unterschreibt das Abkommen und fliegt im Flugzeug davon. Eine Stunde später versucht er auf einem Flughafen zu landen, als er die Startbahn vermisst. George stürzt das Flugzeug versehentlich in ein Gebäude. Glücklicherweise ist niemand in dem Gebäude, als der Absturz stattfindet, und George wird nicht ernsthaft verletzt. Das Gebäude ist jedoch beschädigt.

Der Bauherr verklagt Rent-A-Plane für 50.000 Dollar, die Kosten für die Reparatur des Gebäudes. Rent-A-Plane bezahlt den Grundstückseigentümer und fordert dann unter Berufung auf die Entschädigungsvereinbarung die Erstattung von Georges Unternehmen. George schickt die Forderung an seinen Haftpflichtversicherer. Da die Forderung aus einer Haftung entstanden ist, die Georg im Rahmen eines Vertrages übernommen hat, zahlt sein Versicherer die Forderung.

Keine Deckung für Schäden am Flugzeug

Nehmen Sie im vorherigen Beispiel an, dass das Flugzeug beschädigt wird, wenn George in das Gebäude stürzt.

Im Rahmen des Mietvertrages haftet George für jeden Schaden, den er während der Vertragslaufzeit dem Flugzeug zufügt. Rent-A-Plane verlangt, dass George die Kosten für die Reparatur des Flugzeugs bezahlt. Wenn George die Klage bei seinem allgemeinen Haftpflichtversicherer einreicht, wird der Versicherer die Forderung bezahlen? Die Antwort ist nein.

Die meisten Haftpflichtrichtlinien schließen Sachschäden an Sachen aus, die sich in der "Pflege, Verwahrung oder Kontrolle" des Versicherten befinden. Zu der Zeit, als das Mietflugzeug beschädigt wurde, war es unter Georges Kontrolle. Somit wird die von Rent-A-Plane eingereichte Forderung nicht abgedeckt.

Nicht besessene Flugzeuge

Einige Versicherer werden eine Ausnahme "nicht im Besitz von Luftfahrzeugen" zum Ausschluss von Flugzeugen hinzufügen. Obwohl die Formulierung unterschiedlich ist, deckt diese Ausnahme typischerweise Ansprüche ab, die sich aus der Nutzung eines Flugzeugs ergeben, das Sie nicht besitzen oder betreiben, wenn Sie das Flugzeug mit einer bezahlten Besatzung angestellt haben.

Die Deckung für Flugzeuge, die nicht im Besitz von Luftfahrzeugen sind, gilt als Überschreitung . Dies bedeutet, dass Ihre Police erst nach Ausnutzung eines anderen verfügbaren Deckungsbetrags, wie z. B. einer Haftpflichtpolice, ausgezahlt wird.