Ist Watercraft durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Benutzt Ihr Unternehmen Boote, um sein Geschäft zu betreiben? Wenn die Antwort "Ja" lautet, schützt die allgemeine Haftpflichtversicherung Ihres Unternehmens Sie möglicherweise nicht vor einer Bootsforderung. Die meisten Haftpflichtrichtlinien enthalten einen Ausschluss , der die Deckung von Ansprüchen aus dem Einsatz von Wasserfahrzeugen ausschließt. Der Ausschluss enthält jedoch einige Ausnahmen, die bestimmte Arten von Ansprüchen abdecken. Dieser Artikel wird erklären, welche Arten von Ansprüchen abgedeckt sind und welche nicht.

Bedeutung der Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist entscheidend, wenn Ihr Unternehmen Boote für geschäftliche Zwecke nutzt. Versicherung ist wichtig, ob das Boot von Ihrer Firma oder jemand anderem gehört. Wenn Sie oder ein Mitarbeiter ein Boot steuern, können Sie versehentlich einen Unfall verursachen. Der Unfall könnte eine andere Person verletzen oder das Eigentum von jemandem beschädigen. Es könnte auch Schäden am Boot selbst verursachen. Wenn ein Geschädigter Sie oder Ihre Firma wegen einer Verletzung oder eines Schadens verklagt, wird der Anspruch nicht durch Ihre allgemeine Haftpflichtversicherung gedeckt, es sei denn, sie fällt unter eine Ausnahme vom Ausschluss des Wasserfahrzeugs.

Wasserfahrzeugausschluss

Die meisten allgemeinen Haftpflichtrichtlinien enthalten einen Ausschluss, der Flugzeug, Auto oder Wasserfahrzeug betitelt wird. Der Ausschluss befindet sich unter Deckung A, Körperverletzung und Haftung für Sachschäden. Es gilt für Personen- oder Sachschäden, die sich aus dem Besitz, der Wartung oder der Benutzung von Wasserfahrzeugen ergeben, die Sie (oder ein anderer Versicherter) besitzen oder betreiben.

Es gilt auch für jedes Wasserfahrzeug, das Sie (oder ein anderer Versicherter) vermieten, ausleihen oder einer anderen Person anvertrauen.

Der Ausschluss des Wasserfahrzeugs gilt sowohl für den Bootsführer als auch für jeden, der diese Person beaufsichtigt oder überwacht. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Ihre Firma ein Mitarbeiterpicknick auf einem eigenen Kabinenkreuzer veranstaltet.

Das Picknick findet an einem See in der Nähe Ihres Büros statt. Bill, dein Firmenchef, steuert das Schiff in die Mitte des Sees und lässt den Anker fallen.

Eine Stunde nach dem Picknick beschließt ein Mitarbeiter namens Mark, das Boot für eine Runde zu nehmen. Wenn Bill nicht hinsieht, hebt Mark den Anker. Bill bemerkt nicht, dass sich das Boot bis zehn Minuten später bewegt, als Mark versehentlich den Kajütboot in ein Ruderboot rammt und dabei einen seiner Passagiere verletzt. Der verletzte Passagier klagt Bill wegen Fahrlässigkeit an und behauptet, dass der Unfall geschehen sei, weil Bill es versäumt habe, Mark ordnungsgemäß zu überwachen. Während die Klage auf Vorwürfen der fahrlässigen Aufsicht, nicht fahrlässige Betrieb des Bootes beruht, ist es durch den Ausschluss von Wasserfahrzeugen in der Haftpflichtversicherung Ihres Unternehmens ausgeschlossen.

Abdeckung durch Ausnahmen

Der Wasserfahrzeugausschluss enthält drei Ausnahmen. Diese Ausnahmen bieten Deckung für die nachfolgend beschriebenen Arten von Ansprüchen.

Wasserfahrzeuge auf Ihrem Gelände

Ihre Haftpflichtversicherung deckt Personen- oder Sachschäden ab, die sich aus Booten ergeben, die an Land gebracht wurden und sich in Ihrem Betrieb befinden. Nehmen Sie zum Beispiel an, dass Ihre Firma ein kleines Motorboot besitzt, das Sie für gelegentliche Angelausflüge benutzen. Während der Herbst- und Wintermonate lagern Sie das Boot hinter Ihrem Büro.

Eines Tages kommt ein Kunde zu einem Treffen und bringt seinen sechsjährigen Sohn mit. Sie und der Kunde sprechen und bemerken nicht, dass das Kind nach draußen gerutscht ist. Der Junge spielt auf dem Boot, als er fällt und sein Bein bricht. Wenn der Kunde Schadenersatz von Ihrem Unternehmen für die Verletzung seines Sohnes verlangt, sollte Ihre Haftpflichtversicherung die Forderung abdecken.

Nicht im Besitz von Wasserfahrzeugen

Die meisten Haftpflichtversicherungen decken Personenschäden oder Sachschäden ab, die durch Wasserfahrzeuge entstehen, die nicht von einem Versicherten gehalten werden. Diese Abdeckung unterliegt zwei Bedingungen. Erstens darf das Wasserfahrzeug die in der Police angegebene Größe nicht überschreiten. Viele Richtlinien, einschließlich der Standard-ISO-Richtlinie, beschränken die Abdeckung auf Boote, die weniger als 26 Fuß lang sind. Einige Versicherer bieten jedoch Policen oder erweiterte Deckungsbestätigungen für Boote bis zu 50 Fuß oder länger an.

Zweitens sind Wasserfahrzeuge, die nicht im Besitz von Wasserfahrzeugen sind, normalerweise nur dann versichert, wenn sie nicht dazu dienen, Personen oder Grundstücke gegen eine Gebühr zu transportieren. Angenommen, Sie mieten ein 25 Fuß langes Segelboot für eine geschäftliche Veranstaltung und laden fünf Personen zu einer Bootsfahrt ein. Um die Kosten der Miete zu decken, berechnen Sie jedem Gast 25 $. Das Boot ist nicht versichert, weil Sie eine Gebühr für den Transport von Personen berechnen.

Vertragliche Haftung

Die meisten Haftpflichtversicherungen decken die Haftung, die Sie im Rahmen eines versicherten Vertrags für den Besitz, die Wartung oder den Gebrauch von Wasserfahrzeugen übernehmen. Angenommen, Sie mieten ein 25-Fuß-Boot von Les Bateaux. Der Mietvertrag enthält eine Haftungsfreistellung. Sie verpflichten sich, das Mietunternehmen für Personen- oder Sachschäden zu entschädigen, die Sie einem Dritten zufügen. Wenn Sie versehentlich jemanden verletzen oder das Eigentum von jemandem beschädigen, während Sie das gemietete Boot betreiben, und der Geschädigte eine Entschädigung von Les Bateaux verlangt, sollte Ihre Versicherung die Kosten des Ausgleichs des Geschädigten decken.

Keine Deckung für Schäden am Boot

Ein Wasserfahrzeugmietvertrag kann Sie haftbar machen für jeglichen physischen Schaden, den Sie dem Wasserfahrzeug selbst während der Laufzeit des Mietvertrages zufügen. Ein solcher Schaden ist nicht durch eine allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dies liegt daran, dass Haftpflichtversicherungen Sachschäden an Eigentum, das Sie besitzen, vermieten oder belegen, ausschließen. Sie schließen auch Schäden an Eigentum in Ihrer Obhut, Sorge oder Kontrolle aus .

Wasserfahrzeug-Endorsement

Angenommen, Ihre Firma besitzt Wasserfahrzeuge, die Sie gelegentlich für geschäftliche Zwecke verwenden, z. B. zur Unterhaltung von Kunden. Ihr Versicherer ist möglicherweise bereit, das Wasserfahrzeug über eine Bootsannahme in Ihre Haftpflichtversicherung aufzunehmen . Diese Bestätigung umfasst Wasserfahrzeuge, die Sie besitzen, benutzen oder mieten. Wenn die Bestätigung nicht verfügbar ist, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.