Benötigt Ihr Unternehmen eine Haftpflichtversicherung?

Entwickelt, produziert oder vermarktet Ihr Unternehmen Inhalte wie Artikel, Videos, Fotos, Bücher, Fernsehprogramme oder Blogs? Wenn die Antwort ja ist, benötigt Ihr Unternehmen eine Medienhaftpflichtversicherung. Diese Abdeckung schützt Ihre Firma vor Ansprüchen, die auf vorsätzlichen Torturen wie Verleumdung, Plagiaten und Verletzung der Privatsphäre beruhen.

Vorsätzliche Verletzung von Medienunternehmen, die nicht von CGL abgedeckt werden

Wie bei vielen Unternehmen ist Ihr Unternehmen wahrscheinlich im Rahmen einer kommerziellen allgemeinen Haftung (CGL) versichert.

Eine CGL deckt Ansprüche ab, die aus bestimmten vorsätzlichen Tötungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Personen- und Werbungsschäden (Coverage B) resultieren. Diese Abdeckung gilt für Ansprüche gegen Ihr Unternehmen, die aus einem Verstoß resultieren, der in der Definition von Personen- und Werbeverletzungen enthalten ist . Warum sollte ein Unternehmen eine Medienhaftpflichtversicherung abschließen, wenn vorsätzliche Tötungen durch eine CGL abgedeckt sind?

Abdeckung B schließt Verleumdung, Verleumdung und verschiedene andere Straftaten ausdrücklich aus, wenn sie von Unternehmen begangen werden, die mit Werbung , Veröffentlichung, Rundfunk oder ähnlichen Aktivitäten befasst sind. Unternehmen, die sich mit medialen Aktivitäten beschäftigen, haben keine Deckung für solche Straftaten, es sei denn, sie kaufen eine Medienhaftpflichtversicherung.

Beispiele für abgedeckte Ansprüche

Hier sind Beispiele für Schäden, die eine Medienhaftpflichtversicherung abdecken soll:

Haftung für Medienschäden

Die Haftung für Medienschäden ist eine Art Versicherung für Fehler und Auslassungen, die von Verlagen, Sendern, Werbeagenturen, Autoren und anderen Unternehmen, die Inhalte erstellen oder bereitstellen, erworben wurde. Es wird normalerweise auf von Ansprüchen erstellten Richtlinien geschrieben , aber einige Formen von Vorkommen sind verfügbar. Eine Haftpflichtversicherung ist häufig in einer Cyber-Haftpflichtversicherung enthalten .

Die meisten Haftpflichtrichtlinien für Medien decken bestimmte Vergehen ab, dh sie decken die Arten von Vergehen ab, die in der Richtlinie aufgeführt sind. Die Richtlinien sind sehr unterschiedlich, und die von einer Richtlinie gedeckten Tötungen sind möglicherweise nicht durch eine andere abgedeckt. Einige Richtlinien decken viele Torturen ab, während andere wenige abdecken.

Hier sind einige der Tortendenken, die oft unter eine Medienhaftungspolitik fallen:

Verteidigung und Schadensregulierung

Praktisch alle Medienhaftungsrichtlinien umfassen die Verteidigung. Dies bedeutet, dass sie die Kosten für die Untersuchung, Verteidigung und Begleichung von Ansprüchen gegen einen Versicherten decken.

Einige Policen decken Verteidigungskosten außerhalb der Grenze, während andere diese Kosten innerhalb der Grenze einschließen. Die Kosten für die Verteidigung eines Medienhaftungsanspruchs können erheblich sein, und die Ausgaben summieren sich schnell. Achten Sie darauf, eine angemessene Versicherungsgrenze zu erwerben. Dies ist besonders wichtig, wenn Ihr Limit durch Verteidigungskosten reduziert wird.

In vielen Medienhaftungsrichtlinien ist eine Zustimmungserklärung enthalten, die besagt, dass der Versicherer eine Forderung ohne Ihre Zustimmung nicht begleichen wird. Leider folgt dieser Bestimmung oft eine "Hammerklausel".

Eine "Hammerklausel" verhängt eine Geldbuße, wenn Sie sich weigern, einer Vereinbarung zuzustimmen, die für den Versicherer und den Antragsteller gleichermaßen akzeptabel ist. Eine typische Hammerklausel besagt, dass, wenn Sie sich weigern, eine vom Versicherer vorgeschlagene Abfindung zu akzeptieren, der Betrag, den der Versicherer für die Forderung bezahlen wird, reduziert wird. Zum Beispiel kann der Versicherer nicht mehr als den Betrag der vorgeschlagenen Abfindung zuzüglich eines Prozentsatzes (z. B. 50 Prozent) der Schäden und Anspruchsaufwendungen bezahlen, die den vorgeschlagenen Abrechnungsbetrag übersteigen.

Grenzen und Selbstbehalt

Medienhaftungsrichtlinien enthalten häufig einen Selbstbehalt (oder Selbstbehalt ), der für jeden Anspruch gilt. Der Selbstbehalt entspricht dem Betrag, den Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Es kann sowohl Schadenersatz als auch Schadenersatz umfassen.

Viele Medienhaftungsrichtlinien enthalten zwei Limits: ein Limit pro Schaden und ein Gesamtlimit. Das Limit "pro Schadensfall" ist der Höchstbetrag, den der Versicherer für eine einzelne Forderung oder eine Gruppe zusammenhängender Forderungen zahlt. Das Gesamtlimit ist das Maximum, das der Versicherer für alle während des Versicherungszeitraums erhobenen Ansprüche zahlt.

Ausschlüsse

Im Folgenden finden Sie einige Ausschlüsse, die häufig in Richtlinien zur Haftung für Medien aufgeführt sind. Dies ist keine vollständige Liste.

Andere wichtige Bestimmungen

Wenn Sie eine Medienhaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie einige zusätzliche Bestimmungen beachten. Stellen Sie zunächst sicher, dass die Definition von "Verlust" oder "Schadenersatz" in der Police Strafschadensersatz umfasst. Zweitens, suchen Sie nach einer Richtlinie, die eine Retraktionsklausel enthält. Diese Klausel besagt in der Regel, dass Sie (der Versicherte) nach alleinigem Ermessen entscheiden können, ob Inhalte, die bereits verteilt wurden, korrigiert oder zurückgezogen werden.

Drittens begrenzen die meisten Haftpflichtrichtlinien die Berichterstattung auf Delikte, die sich aus bestimmten Arten von Aktivitäten ergeben. Diese können in einem definierten Begriff wie "Medienaktivitäten" beschrieben werden. Beispiele für abgedeckte Aktivitäten umfassen typischerweise das Sammeln, Erstellen, Veröffentlichen oder Verbreiten von Inhalten. Achten Sie bei der Auswahl einer Richtlinie darauf, dass die Richtlinie die Aktivitäten Ihres Unternehmens abdeckt.

Schließlich können Content-Verleger oder Distributoren mit einer einstweiligen Verfügung belegt werden, in der sie aufgefordert werden, mit der Veröffentlichung oder Verteilung von Inhalten aufzuhören. Einige Richtlinien decken die Kosten für die Einhaltung einer einstweiligen Verfügung.