Formular 1120S
Der Plan K-1 des Formulars 1120S wird verwendet, um den anteiligen Anteil des Nettogewinns oder -verlustes eines Anteilseigners an einer S-Corporation sowie verschiedene separat ausgewiesene Ertrags- und Abzugsposten zu melden. Der Zeitplan K-1 kann auch verwendet werden, um die Anfangs- und Endbestandsbasis eines Aktionärs für das Jahr zusammenzufassen.
Hier ist das Minimum, das Sie benötigen, um den Zeitplan K-1 vorzubereiten:
- eine ausgefüllte 1120S-Steuererklärung für die S-Corporation,
- eine vollständige Transaktionshistorie und eine Zusammenfassung der Kapitalkonten jedes Aktionärs,
- Steuersoftware, die 1120S Steuererklärungen erstellt.
- vollständige Informationen über jeden Aktionär: Name, Adresse und SSN.
S-Corporation Aktionärszuweisungen
Wenn die Aktionäre ihre S-Corporation-Aktien während des gesamten Steuerjahres besitzen, wird die Aktienbasis ihren Anteil an den Einnahmen und Ausgaben bestimmen. Wenn Aktien im Laufe des Jahres gekauft, verkauft oder übertragen wurden, müssen die Erträge und Aufwendungen zuerst pro Tag und dann pro Aktie bewertet werden. Wenn ein Aktionär seine gesamte Kapitalposition in der S-Corporation gekündigt hat, kann die S-Corporation beschließen, Ertrags- und Aufwandsposten gemäß den Büchern und Aufzeichnungen des Unternehmens zuzuteilen, anstatt die Tagessicht zu verwenden.Reporting Nettogewinn oder -verlust
Die S-Corporation führt nicht separat ausgewiesene Erträge und Aufwendungen zusammen und berichtet den Nettoerträgen oder -verlusten an die Aktionäre. Der Gewinn oder Verlust wird in genauem Verhältnis zum Anteil des Anteilseigners an der S-Corporation aufgeteilt.Separat angezeigte Punkte, die in Anhang K-1 aufgeführt sind
Die S-Corporation muss bestimmte Erträge und Aufwendungen getrennt vom Nettogewinn oder -verlust ausweisen. Diese Ertrags- und Aufwandspositionen behalten ihre steuerlichen Merkmale bei, wenn sie an den Anteilseigner weitergegeben werden, und unterliegen den Limiten und Steuersätzen auf dem persönlichen Formular 1040 jedes Anteilinhabers. Getrennt davon sind folgende Posten:- § 1231 Gewinne und Verluste,
- Netto-kurzfristige Kapitalgewinne und -verluste,
- Langfristige Nettogewinne und -verluste,
- Dividenden, die für den erhaltenen Dividendenabzug in Betracht kommen (wenn ein Aktionär eine C-Corporation ist),
- Spendenbeitrag,
- Steuern, die an ein fremdes Land gezahlt werden,
- Steuerbefreite Zinsen und damit verbundene Kosten,
- Kapitalerträge und -aufwendungen,
- Beträge, die zuvor abgezogen wurden, wie z. B. uneinbringliche Forderungen,
- Immobilieneinkommen und -ausgaben,
- § 179 Abzüge,
- Steuergutschriften und
- Nicht abzugsfähige Ausgaben wie 50% der Mahlzeiten und Bewirtungskosten.