Kann ich politische und Lobbying-Ausgaben abziehen?

Politische und Lobbying-Kosten für ein Unternehmen sind nicht abzugsfähig

Lassen Sie uns zunächst klarstellen, dass politische Ausgaben jeglicher Art nicht als Betriebsausgaben oder persönliche Ausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Betrachten wir nun einige Details zu den Arten von politischen Ausgaben, die nicht abzugsfähig sind. Das IRS deckt praktisch alles ab, was Ihnen in seiner Mission vorschwebt, Ihnen zu sagen, dass politische und Lobbying-Kosten niemals abzugsfähig sind.

Lobbying-Ausgaben

Lobbying-Ausgaben - Geld, das zur Beeinflussung eines Gesetzgebungsorgans auf lokaler, bundesstaatlicher oder föderaler Ebene verwendet wird - sind nicht abzugsfähig.

Laut IRS (Publikation 529) beinhaltet dies Ausgaben für diese Arten von Aktivitäten:

  1. Gesetzgebung beeinflussen,

  2. Teilnahme an oder Beteiligung an einer politischen Kampagne für oder gegen einen Kandidaten für ein öffentliches Amt,

  3. Versuch, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über Wahlen, legislative Angelegenheiten oder Referenden zu beeinflussen, oder

  4. Kommunizieren Sie direkt mit abgedeckten Beamten der Exekutive, um die offiziellen Aktionen oder Positionen dieser Beamten zu beeinflussen.

Ein "bedeckter Vertreter der Exekutive" umfasst den Präsidenten, den Vizepräsidenten, einen Beamten oder leitenden Angestellten des Weißen Hauses oder Beamte auf Kabinettsebene und ihre Stellvertreter.

Ausgaben für Forschungsarbeiten, Vorbereitung von Lobby-Aktivitäten und Reisen zu und von diesen Arten von Aktivitäten sind nicht abzugsfähig.

Kampagnenausgaben

Wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Unternehmen für ein politisches Amt kandidieren, dürfen Sie die mit der Durchführung einer politischen Kampagne verbundenen Kosten nicht als Steuerabzug für Unternehmen oder Personen abziehen.

In der Publikation 529 sagt das IRS auch:

Sie können Kampagnenkosten eines Kandidaten für kein Büro abziehen, selbst wenn der Kandidat für die Wiederwahl ins Büro kandidiert. Dazu gehören Qualifikations- und Registrierungsgebühren für Vorwahlen.

Beiträge an ein Wahlkomitee oder einen Newsletter sind ebenfalls nicht abzugsfähig.

Andere politische Ausgaben und Beiträge

Andere Arten politischer Aktivitäten, die als Steuerabzug nicht erlaubt sind:

Darüber hinaus können Sie keinen Spendenabzug für Beiträge zu einer Gruppe beanspruchen, die Lobbying-Aktivitäten durchführt, die sich direkt auf Ihr Unternehmen auswirken.

Eine kleine Lücke

Vielleicht können Sie dieses kleine Schlupfloch in der Verordnung "Keine Abzüge für politische Dinge" ausnutzen. Ihr Unternehmen kann möglicherweise Ausgaben in Höhe von bis zu 2.000 USD pro Jahr abziehen, um die lokale Gesetzgebung (Staat, Landkreis oder Stadt) zu beeinflussen. Dies schließt jedoch keine Abzüge für die Einstellung eines Lobbyisten zur Beeinflussung ein.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen. Ich bin kein Steueranwalt oder Steuerberater. Konsultieren Sie die IRS-Publikationen und fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie Fragen zu bestimmten Arten von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben haben.