Politische und Lobbying-Kosten für ein Unternehmen sind nicht abzugsfähig
Lobbying-Ausgaben
Lobbying-Ausgaben - Geld, das zur Beeinflussung eines Gesetzgebungsorgans auf lokaler, bundesstaatlicher oder föderaler Ebene verwendet wird - sind nicht abzugsfähig.
Laut IRS (Publikation 529) beinhaltet dies Ausgaben für diese Arten von Aktivitäten:
Gesetzgebung beeinflussen,
Teilnahme an oder Beteiligung an einer politischen Kampagne für oder gegen einen Kandidaten für ein öffentliches Amt,
Versuch, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über Wahlen, legislative Angelegenheiten oder Referenden zu beeinflussen, oder
Kommunizieren Sie direkt mit abgedeckten Beamten der Exekutive, um die offiziellen Aktionen oder Positionen dieser Beamten zu beeinflussen.
Ein "bedeckter Vertreter der Exekutive" umfasst den Präsidenten, den Vizepräsidenten, einen Beamten oder leitenden Angestellten des Weißen Hauses oder Beamte auf Kabinettsebene und ihre Stellvertreter.
Ausgaben für Forschungsarbeiten, Vorbereitung von Lobby-Aktivitäten und Reisen zu und von diesen Arten von Aktivitäten sind nicht abzugsfähig.
Kampagnenausgaben
Wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Unternehmen für ein politisches Amt kandidieren, dürfen Sie die mit der Durchführung einer politischen Kampagne verbundenen Kosten nicht als Steuerabzug für Unternehmen oder Personen abziehen.
In der Publikation 529 sagt das IRS auch:
Sie können Kampagnenkosten eines Kandidaten für kein Büro abziehen, selbst wenn der Kandidat für die Wiederwahl ins Büro kandidiert. Dazu gehören Qualifikations- und Registrierungsgebühren für Vorwahlen.
Beiträge an ein Wahlkomitee oder einen Newsletter sind ebenfalls nicht abzugsfähig.
Andere politische Ausgaben und Beiträge
Andere Arten politischer Aktivitäten, die als Steuerabzug nicht erlaubt sind:
- Ausgaben für politische Aktivitäten wie Wahlkampfessen und Veranstaltungen für politische Parteien oder Kandidaten
- Politische Spenden oder Geschenke an politische Kandidaten.
- Spenden an politische Aktionskomitees (PAC's)
- Der Teil der Beiträge an professionelle Organisationen, die für politische Lobbyarbeit bestimmt sind.
- Beträge, die Sie in Gewerkschaftsbeiträgen zahlen, die mit Lobbyarbeit oder politischen Aktivitäten zusammenhängen.
Darüber hinaus können Sie keinen Spendenabzug für Beiträge zu einer Gruppe beanspruchen, die Lobbying-Aktivitäten durchführt, die sich direkt auf Ihr Unternehmen auswirken.
Eine kleine Lücke
Vielleicht können Sie dieses kleine Schlupfloch in der Verordnung "Keine Abzüge für politische Dinge" ausnutzen. Ihr Unternehmen kann möglicherweise Ausgaben in Höhe von bis zu 2.000 USD pro Jahr abziehen, um die lokale Gesetzgebung (Staat, Landkreis oder Stadt) zu beeinflussen. Dies schließt jedoch keine Abzüge für die Einstellung eines Lobbyisten zur Beeinflussung ein.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen. Ich bin kein Steueranwalt oder Steuerberater. Konsultieren Sie die IRS-Publikationen und fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie Fragen zu bestimmten Arten von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben haben.