Ein Beispiel für einen Drittanbieter-Logistikanbietervertrag

Dieser Vertrag kann beim Erstellen Ihrer eigenen juristischen Dokumente hilfreich sein

Wenn Sie mit der Frachtlogistik arbeiten , benötigen Sie wahrscheinlich mehrere Verträge, um Ihr Unternehmen zu schützen.

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für einen Drittanbietervertrag für Logistikanbieter. Dieses Beispiel ist nur ein Beispiel. Zu Ihrem Schutz sollten Sie immer einen Anwalt konsultieren, bevor Sie ein rechtliches Dokument unterzeichnen.

Mustervertrag

Vertrag trat am (Tag des Monats numerisch geschrieben) Tag (Monat), (Jahr) in Kraft, zwischen (Name des Versenders ) [in Klammern setzen Sie den allgemein genannten Namen des Versenders], mit einem Hauptort von Geschäft an der (physischen Adresse des Versenders) und (Name des Frachtführers ) [in Klammern steht der Name des Frachtführers] mit Hauptgeschäftssitz in (Anschrift des Frachtführers).

Der Versender benötigt Transportlogistikdienste, einschließlich der Verwendung von Nutzfahrzeugen , um seine Bedürfnisse zu erfüllen. Der Spediteur ist als Drittlogistiker (3PL) im Geschäft mit der Vermittlung und dem Transport von Immobilien für Entschädigungen tätig und hat zugestimmt, diese Dienstleistungen an Shipper zu den nachstehenden Bedingungen zu erbringen.

Dementsprechend stimmen Versender und Frachtführer zu

1. Definitionen. Für alle Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung. Solche Bedeutungen gelten gleichermaßen sowohl für die Singular- als auch für die Pluralformen der definierten Begriffe, auch wenn dies nachstehend nicht erwähnt wird.

[Hier muss eine spezifische Auflistung der Definitionen von Arbeitsprodukten vorhanden sein. Dies wird für jedes Unternehmen einzigartig sein.]

2. Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft erbracht werden

2.1 Der Spediteur erklärt sich damit einverstanden, dem Spediteur während der Laufzeit dieser Vereinbarung die in den folgenden Absätzen von Abschnitt 2 näher spezifizierten Transportlogistikdienste und Transportdienste zur Verfügung zu stellen, wie von Carrier von Zeit zu Zeit gefordert.

Der Luftfrachtführer erbringt diese Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen, die in Anhang [Listenausstellungsschreiben wie A, B oder C] dargelegt sind, und alle zusätzlichen Verpflichtungen, die in Anhang [Listenausstellungsschreiben] dargelegt sind (da jede von ihnen angemessen geändert werden kann) von Zeit zu Zeit durch Versender, für die in Abschnitt 3 vorgesehenen Entschädigungen.

In Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Versender gemäß diesem Vertrag

(a) Anordnen und Ausführen mindestens (prozentualer Anteil) der Transportdienstleistungen, die mit dem Versand von Produkten und Waren von und zu jedem verbunden sind (Angabe von Standorten).

(b) Bereitstellung und Durchführung der Transportdienstleistungen im Zusammenhang mit der Versendung von Produkten und Waren von und zu einem sekundären Standort, jedoch nur in dem Umfang, der speziell für bestimmte Sendungen vom Versender angefordert wird. Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass alle sekundären Standorte in erster Linie von einem anderen Logistikdienstleister oder Frachtführer bedient werden, der direkt vom Versender unter Vertrag genommen wurde.

(c) sorgen für die sichere und rechtzeitige Lieferung von Produkten und anderen Waren in den gesamten kontinentalen Vereinigten Staaten, zu, von und zwischen primären Standort, Kunden, Lieferanten und anderen autorisierten Empfängern der Produkte, und jede sekundäre Position, wenn der Versender dies wünscht, für das Geschäft, das ihm gemäß Abschnitt 4.1 angeboten wird.

(d) Da die Zeit für die Lieferung der Produkte von entscheidender Bedeutung ist, müssen alle erforderlichen Ausrüstungen zur Verfügung gestellt werden, um die rechtzeitige und sichere Verbringung der Produkte vom Ursprung zum Bestimmungsort zu gewährleisten. Der Frachtführer stimmt zu, dass er keiner anderen Partei höhere Priorität einräumt als dem Versender in Bezug auf die Verfügbarkeit der Ausrüstung.

(e) Direktlieferung von der Ware zum Bestimmungsort für die Waren, die ihr gemäß Abschnitt 4.1 angeboten werden.

(f) Optimieren der Produktladungen für die Lieferung von jedem Standort auf einer Echtzeitbasis basierend auf Bestellungen für Produkte, wie vom Versender für jeden Standort spezifiziert, um die Kosten des Produktversands zu minimieren, die LKW-Auslastung zu maximieren und Produkte so schnell wie möglich zu liefern so praktikabel. Der Versender erhält Zugriff auf das Lastoptimierungssystem, damit er die Lastoptimierung je nach Bedarf für Test- und Modellierungszwecke oder die tatsächliche Nutzung ohne zusätzliche Kosten für den Versender durchführen kann. Spezifikationen für das Lastoptimierungssystem und die Prozesse sind in Anhang (Listenausstellungsbrief) definiert.

(g) sich nach besten Kräften bemühen, für den Versender Kosteneinsparungen zu erzielen, und zwar entweder zu den von Carrier berechneten Preisen oder durch Verbesserung der Prozesse und Verfahren für den Versand von Waren durch den Versender.

(h) Veranlassen Sie den Transport von Mehrweggütern (Listenbeispiele von Mehrweggütern) von Kunden und Lieferanten in den in Anhang (Listenausstellungsbrief) aufgeführten Staaten zum Versender oder anderen Orten, die vom Versender benannt werden und versuchen zu minimieren den Bestand an Mehrweggütern an den Kundenstandorten unter Minimierung der Rücksendekosten gemäß den Leistungsanforderungen, die im Anhang angegeben sind (Listenausstellungsbrief). Rücksendungen für Staaten, die nicht in der Anlage (Listenausstellungsbrief) aufgeführt sind, müssen ausdrücklich vom Transportvertreter genehmigt werden.

(i) Bereitstellung von Informationen für die Computer-, Produktions- und Auftragssysteme des Versenders, die vom Versender angemessen angefordert werden, und Informationen von diesen erhalten.

(j) spezielle Dienstleistungen für den Versender durchführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, beschleunigtes Versandverfahren, beschleunigte Bearbeitung von Anträgen und / oder die Verwendung von Spezialausrüstung wie (eventuell erforderliche spezielle Ausrüstung auflisten).

2.2 Der Luftfrachtführer ist berechtigt, die hierunter verlangten Transportdienstleistungen an andere Luftfrachtführer zu vergeben, vorausgesetzt, diese Luftfrachtführer sind für den Luftfrachtführer zumutbar und für die Durchführung der erforderlichen Transportleistungen qualifiziert. Alle Unterauftragnehmer, die vom Luftfrachtführer benannt werden, unterliegen den hier festgelegten Bedingungen. Unter keinen Umständen darf Carrier irgendwelche seiner Transportlogistikdienstleistungen, einschließlich seiner Dienstleistungen als Transportdienstleister, untervergeben.

2.3 Die erbrachten Dienstleistungen müssen im Einklang mit der von Carrier betriebenen Betriebsbehörde und etwaigen Erweiterungen oder Ergänzungen stehen. Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer während des gesamten Verlaufs dieses Vertrages ständig Luftverkehrsdienstleistungen zu erbringen und zu unterhalten, und nur Transportunternehmen, die nachweisen, dass sie über angemessene Lizenzen zum Transport und Versand verfügen (Liste der vom Versender versandten Primärprodukte) zu gegebener Zeit von allen zuständigen Regierungs- oder Aufsichtsbehörden verlangt werden. Während des Zeitraums, in dem diese Vereinbarung in Kraft ist, wird davon ausgegangen, dass Carrier Transportdienstleistungen erbringt und dass alle Sendungen, die dem Luftfrachtführer oder seinen bevollmächtigten Vertretern und benannten Subunternehmern im Rahmen dieser Vereinbarung angeboten werden, gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung befördert werden.

2.4 Der Luftfrachtführer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages alle Regeln und Vorschriften einzuhalten, die von der Interstate Commerce Commission und anderen Bundes- oder Landesbehörden festgelegt wurden, die für die gemäß dieser Vereinbarung durchzuführenden Transportdienstleistungen zuständig sind. Der Beförderer muss außerdem eine zufriedenstellende Sicherheitsbewertung beim Verkehrsministerium aufrechterhalten.

3. Preise, Änderungen und Zahlungen

3.1 Der Luftfrachtführer wird auf der Grundlage der Bestimmungen, Tarife und Entgelte gemäß den als Anhang (Listenausstellungsschreiben) beigefügten und durch Bezugnahme hierin aufgenommenen Terminen (einschließlich nachfolgender Änderungen davon, die in der durch Änderungen dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise genehmigt wurden) entschädigt , alle wie in Abschnitt 2.2 dargelegt Soweit nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, umfassen die Bestimmungen, Tarife und Gebühren in Anlage D alle Kosten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft, ihren Beauftragten und benannten Subunternehmern im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden.

3.2 Spediteur und Spediteur vereinbaren einvernehmlich eine akzeptable Methode zur Berechnung der gefahrenen Kilometer. In Ermangelung eines gegenseitig vereinbarten Meilenprogramms werden alle Meilen mit der aktuellsten Version des (zu verwendenden Meilenprogramms) berechnet. Diese Methode ist auf alle Tarifberechnungen und andere Gebühren anzuwenden, die auf der Laufleistung während der Laufzeit dieser Vereinbarung basieren, es sei denn, die Parteien vereinbaren einvernehmlich eine andere Methode. Der Versender hat das Recht, die Frachtrechnungen von einem Dritten auf Kilometer- und Ladegenauigkeit prüfen zu lassen.

3.3 Zusätzlich zu den in Anhang (Listenausstellungsschreiben) angegebenen Gebühren, muss der Versender einen Treibstoffzuschlag von (Aufschlagsbetrag) auf den Teil der Lieferungen, für jeden (festgelegten Zeitrahmen), den das National Department of Energy (DOE ) Dieselkraftstoff-Index (der "Fuel Index") überschreitet (Dollar-Betrag), Shipper erhält einen Rabatt von (Listen-Prozentsatz) für jeden (Listen-Dollarbetrag), bei dem der Fuel Index unterschreitet (Listen-Dollarbetrag). Dieser Zuschlag / Nachlass gilt ab dem ersten Montag nach dem Datum des wöchentlichen DOE-Brennstoff-Index. Der Treibstoffzuschlag oder -rabatt wird auf jeder Frachtkostenrechnung in Rechnung gestellt.

3.4 Die in Anlage (Listenausstellungsschreiben) angegebenen Preise gelten für Sendungen von (Anfangsdatum) bis (Enddatum). Die Tarife für jedes weitere Jahr werden im September des Vorjahres vereinbart. Abgesehen von den Berichtigungen für Treibstoffzuschläge gemäß Abschnitt 3.3 dürfen diese Preise gegenüber dem Vorjahr nicht um mehr als (Satzzahl) des prozentualen Anstiegs des Verbraucherpreisindexes steigen. Erhöhungen der Brennstoffkosten sind durch den in Abschnitt 3.3 beschriebenen Treibstoffzuschlag zu berücksichtigen.

3.5 Ungeachtet des in Abschnitt 3.3 vorgesehenen Treibstoffzuschlags / -rabatts und der in Abschnitt 3.4 vorgesehenen jährlichen Preisfestsetzung kann der Versender oder der Luftfrachtführer jeweils eine über die in den Abschnitten 3.3 und 3.4 vorgesehenen Fahrpreisregelung hinausgehende Anpassung der Preise oder Bestimmungen, die auf Grund von ungewöhnlichen, unvermeidbaren und unvorhergesehenen Ereignissen schriftlich an die andere Partei gerichtet sind. Solche Anpassungen der Sätze sind einmal pro Kalendervierteljahr zulässig und rückwirkend auf das Datum des Vorkommnisses, das die Anpassung erforderlich macht. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, einvernehmliche Tarifanpassungen zu vereinbaren.

3.6 Wenn der Versender während der Laufzeit dieses Vertrags seine Standorte ändert, indem er ein Lager (den "neuen Standort") zu der Liste in Anhang (Listenausstellungsbrief) hinzufügt, kann der Versender dem Carrier den neuen Standort zunächst für einen Zeitraum nicht vergeben länger als sechs (6) Monate zu den von Carrier vorgeschlagenen Kursen, die auf der gleichen wirtschaftlichen Grundlage berechnet werden wie die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Preise. Während dieser sechs (6) Monate wird der Versender Ratenvorschläge für Transport- und Transportdienste von und zu dem neuen Standort von der Carrier und anderen Drittanbieter anfordern. Nach Abschluss dieses Angebotsprozesses und nach alleinigem Ermessen von Shipper kann der Versender die neuen Standortbeförderungsleistungen an einen Spediteur vergeben, der vom Versender als der geeignetste angesehen wird. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle neuen Standortdienste, die dem Luftfrachtführer zugesprochen werden, den Bedingungen dieser Vereinbarung.

3.7 Wenn der Versender während der Laufzeit dieses Vertrages die Produktion am Primärstandort einstellt oder den Betrieb im Primärlager, auf das sich dieser Vertrag bezieht, einstellt, muss der Versender dem Luftfrachtführer eine (1) Monat vor dem Ende des Betriebs am entsprechenden Standort mitteilen. Der Luftfrachtführer muss die Transportdienste bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versender den gesamten Betrieb an diesem Ort eingestellt hat, weiterhin an dem betreffenden Ort bereitstellen. Der Luftfrachtführer muss weiterhin die hier beschriebenen Transportdienstleistungen für Sendungen von den verbleibenden Hauptstandorten und Lagern bereitstellen. Der Versender ist nicht verpflichtet, das verloren gegangene Volumen zu ersetzen, und der Versender ist nicht haftbar für die Kosten, die mit einem verlorenen Geschäft infolge der Einstellung eines Standorts verbunden sind.

3.8 Der Spediteur wird dem Spediteur am ersten Werktag der Woche die Frachtkosten in Rechnung stellen, die in der vergangenen Woche angefallen sind, und dem Spediteur wöchentlich eine elektronische Version dieser Rechnungen zur Verfügung stellen. Der Versender muss diese Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer korrekten und ordnungsgemäßen Rechnung bezahlen. Alle anderen Beträge, die ansonsten dem Transportkunden hierunter in Rechnung gestellt werden, werden vom Luftfrachtführer in angemessener Zeit und in Übereinstimmung mit den üblichen Geschäftspraktiken nach dem Monat in Rechnung gestellt, in dem sie dem Luftfrachtführer entstanden sind. Solche zeitgerechten Rechnungen sind ebenfalls vom Versender unverzüglich im normalen Geschäftsverlauf gemäß den üblichen Geschäftspraktiken des Versenders zu bezahlen. Der Versender ist berechtigt, einen Dritten zu bestimmen, der Frachtrechnungen wie im Folgenden beschrieben direkt erhält und bezahlt.

3.9 Der Luftfrachtführer ist für alle Kosten und Kosten verantwortlich, die dem Luftfrachtführer im Zusammenhang mit Computerausrüstung, Software, Telekommunikationsleitungen und anderen zur Kommunikation mit dem Versender erforderlichen Gegenständen zur Übermittlung elektronischer Daten entstehen, wie in Abschnitt 3.8 beschrieben. Der Versender trägt die Kosten und die Kosten der Gegenstände, die in der Stadt (in der Liste der Stadt) in vernünftiger Weise benötigt werden, für die Implementierung der elektronischen Datenübermittlung, die im Folgenden vorgesehen ist.

3.10 Im Falle, dass der Frachtführer die vom Absender versendeten Güter "unfrei" transportiert, garantiert der Versender die Zahlung solcher Frachtkosten, falls der Empfänger die Zahlung nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen an den Frachtführer überwiesen hat, vorausgesetzt der Frachtführer hat hat sich bemüht, solche Gebühren vom Empfänger einzuziehen, und der Beförderer hat dem Versender vollständige Unterlagen über die Verladung und Zustellung solcher Waren an den Empfänger zur Verfügung gestellt.

4. Pflichten und Rechte des Versenders

4.1 Der Versender oder seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Beauftragten müssen dem Luftfrachtführer für die Dauer dieser Vereinbarung (Anzahl) der Sendungen der Produkte vom Hauptstandort ein Angebot unterbreiten, und wenn die Umstände es erfordern und nach alleinigem Ermessen des Absenders, einen Teil davon die Sendungen von den sekundären Standorten. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt Carrier, dass keine Lieferungen von den sekundären Standorten angeboten werden dürfen. Der Versender muss andere Informationen zur Verfügung stellen, die der Luftfrachtführer in angemessener Weise benötigt, damit der Luftfrachtführer Dienstleistungen erbringen und seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann.

4.2 Der Versender hat jederzeit das Recht, eine Änderung des Carrier-Personals oder der Carrier, die sich in einer Versendereinrichtung oder an einem anderen Ort befinden, zu genehmigen oder zu verlangen.

4.3 In keinem Fall werden Carrier-Mitarbeiter, die sich an den Standorten des Senders befinden, als Angestellte, Vertreter oder Beauftragte des Absenders für irgendeinen Zweck betrachtet. Carrier-Personal, das sich an Shipper-Standorten befindet, unterliegt den gleichen allgemeinen Regeln und Vorschriften in Bezug auf Arbeitszeiten und Sicherheitsverfahren und -prozesse, die allgemein für Nicht-Carrier-Mitarbeiter am Shipper-Standort gelten, und arbeitet eng mit einem Transportunternehmen zusammen. designierter Vertreter am Standort.

5. Leistungsanforderungen

Der Luftfrachtführer erbringt die in Abschnitt 2 beschriebenen Leistungen, wie im Anhang (Ausstellungsanzeige) dieses Vertrags ausdrücklich dargelegt. Falls der Luftfrachtführer eine geplante abgehende Sendung von einem Versenderstandort nicht einhalten kann, hat der Luftfrachtführer vierundzwanzig (24) Stunden nach der Benachrichtigung auf elektronischem Wege oder per Fax durch den Versender, um diesen Fehler zu beheben. Wenn der Luftfrachtführer seine Nichterfüllung innerhalb der zulässigen Frist nicht behebt, hat der Luftfrachtführer keinen Anspruch auf Entschädigung in Bezug auf die fehlgeschlagene Beförderung, und der Luftfrachtführer haftet dem Luftfrachtführer für zusätzliche Kosten für die alternative Beförderung sowie die damit verbundenen Lagerkosten zum Scheitern.

6. Begriff; Beendigung

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6.1 Dieser Vertrag beginnt am (Datum) und gilt bis zur Beendigung gemäß den folgenden Bestimmungen dieses Abschnitts 6.

6.2 Jede der Parteien kann diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen kündigen (Einfügung eines Zeitrahmens), bevor sie der anderen Partei schriftlich mitgeteilt wird, wobei diese Kündigung nicht vor (Zeitrahmen) wirksam ist.

6.3 Der Luftfrachtführer hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen, wenn der Versender die Bedingungen für die Zahlung eines unbestrittenen Betrags für mehr als dreißig (30) Tage nicht eingehalten hat mehr als dreißig (30) Tage nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung durch die Fluggesellschaft.

6.4 Der Versender hat das Recht, diesen Vertrag sofort nach Benachrichtigung des Luftfrachtführers zu kündigen, wenn der Luftfrachtführer nach vernünftigem Ermessen nicht in der Lage ist, die Transportlogistikleistungen gemäß den erforderlichen Standards zu erbringen, oder diese Leistungen auf einem bestimmten Weg nicht erbracht hat die rechtzeitige Grundlage, wie in der Anlage (Listenausstellungsschreiben) dargelegt, vorausgesetzt, dass das Luftfrachtunternehmen schriftlich benachrichtigt wurde und dass die Nichterfüllung dreißig (30) Tage nach Erhalt der Mitteilung durch den Luftfrachtführer dauert.

6.5 Wenn eine der Parteien einen Konkursantrag stellt oder über Konkurs oder Insolvenz entscheidet oder eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine Vereinbarung nach einem Konkursgesetz vornimmt, kann die andere Partei dieses Abkommen unverzüglich kündigen.

6.6 Der Versender hat das Recht, diesen Vertrag sofort zu kündigen, wenn der Luftfrachtführer die in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung genannten Lizenzen nicht aufrechterhält oder die Transportdienstleistungen an einen nicht ordnungsgemäß lizenzierten Luftfrachtführer weitervergeben.

6.7 Im Falle einer Verletzung dieser Vereinbarung, die nicht ausdrücklich in den Abschnitten 6.3 bis 6.6 festgelegt ist, hat die nichtbrechende Partei das Recht, den Vertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung per Einschreiben, Rückschein zu kündigen Der Verstoß wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung behoben.

7. Ansprüche

7.1 Verlust und Schaden - Es müssen Verfahren für den Umgang mit Schaden- und Schadensfällen festgelegt werden.

7.2 Zeitpunkt der Reklamationen - Reklamationen wegen angeblicher Mehr- oder Minderkosten müssen innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum der Rechnung des Frachtführers bei der entsprechenden Partei eingereicht werden. Ansprüche gegen den Frachtführer durch den Versender wegen Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, müssen innerhalb von neun (9) Monaten nach dem Vorfall, der zu diesem Anspruch geführt hat, geltend gemacht werden. Ansprüche von beiden Parteien über diesen Zeitpunkt hinaus gelten als ungültig.

7.3 Verjährung von Rechnungen - Der Versender haftet nicht für Rechnungen, die nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Zustellung eingereicht werden.

8. Frachtbrief

Versender oder andere autorisierte Vertreter müssen für jede Sendung einen Frachtbrief ausstellen, und die darin enthaltenen Bedingungen sind hierin aufzunehmen, sofern diese Bedingungen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen. Im Falle eines solchen Konfliktes haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang. Der Frachtführer muss Frachtbriefe und Lieferscheine für einen Zeitraum von mindestens vier (4) Jahren aufbewahren.

9. Versicherung

Während der Laufzeit dieses Vertrages beschafft und unterhält das Luftfrachtunternehmen auf seine Kosten und auf seine Kosten folgende Luftfrachtführer und bestätigt, dass jeder Luftfrachtführer die folgenden Kosten übernommen hat und behält:

(a) Arbeitnehmerentschädigung in einem Betrag, der dem Betrag entspricht, der durch das staatliche Gesetz gefordert wird, oder, falls dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in einem Betrag von mindestens (Betrag eingeben);

(b) Frachtverbindlichkeiten in einem Umfang, der dem gesetzlich vorgeschriebenen Betrag entspricht, oder, falls dies nicht erforderlich ist, in einem Betrag von mindestens (Betrag eingeben); und

(c) Allgemeine Vollkaskoversicherung, die jegliche Haftung für die Verletzung oder den Tod einer Person oder Personen und für die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum übernimmt, die durch oder in Verbindung mit den hiernach zu erbringenden Transportleistungen verursacht werden, einschließlich Deckung für Verluste durch Diebstahl, Entführung, Transportschäden.

Die Haftungsbeschränkungen einer solchen Versicherung dürfen nicht niedriger sein als (kombinierter Einzelbetrag) und müssen von einer Versicherungsgesellschaft oder von Unternehmen, die in den Staaten, in denen Carrier geschäftlich tätig ist, lizenziert sind, ausgeübt werden. Der Versender muss als zusätzlicher Versicherter für alle derartigen Versicherungen benannt werden. Die durch diese Versicherungspolice gewährte Versicherung, mit Ausnahme der Entschädigung der Arbeitnehmer, gilt für den Versender als zusätzliche Versicherung, jedoch nur in dem Umfang der Verpflichtungen des Beförderers, wie in diesem Vertrag vorgesehen. Der Versender wird als Zertifikatsinhaber in der Arbeitnehmerunfallversicherung von Carrier genannt. Der Beförderer kann sich gemäß der Genehmigung der FHWA selbst versichern. Der Spediteur muss dem Transportkunden ein entsprechendes Zertifikat von allen anwendbaren Versicherern zur Verfügung stellen. Diese Policen müssen dem Versender gegenüber dem Versicherer für dreißig (30) Tage per Einschreiben oder beglaubigter Post eine Empfangsbestätigung einreichen, die im Falle einer Änderung, Annullierung oder Beendigung solcher Policen verlangt wird.

10. Risiko des Verlustes; Haftung

10.1 Versender und Beförderer erkennen an und stimmen zu, dass das Risiko des Verlusts von Waren während des Transports vom Beförderer getragen wird, sobald der LKW des Beförderers das Dock des Versenders verlässt. Der Fahrer hat das Recht, jede Sendung vor Verlassen der Laderampe auf Beschädigungen zu prüfen und das Recht zu haben, beschädigte Waren, die zur Lieferung angeboten werden, abzulehnen. Darüber hinaus muss der Fahrer des Beförderers das zuständige Verladepersonal an der Stelle, an der Schäden festgestellt werden, bevor es die Verladestation verlässt, wo es Waren im Auftrag des Versenders empfängt, zur Kenntnis nehmen und darauf aufmerksam machen. Im Falle, dass ein Schaden an der Ware vor der Lieferung am endgültigen Bestimmungsort entsteht, muss der Fahrer diesen Schaden auf dem Frachtbrief notieren und den Empfänger der Sendung durch die Lieferung einer Kopie des Frachtbriefs darüber informieren eine Beschreibung beschädigter Waren.

10.2 In Bezug auf Mehrweggüter trägt der Frachtführer das Risiko des Verlusts, sobald der Frachtführer die Verladestation eines Standorts verlässt, an dem die Güter im Auftrag des Versenders angedient werden, bis die Waren den endgültigen Bestimmungsort erreichen, wie auf der Frachtbrief.

10.3 Der Frachtführer trägt während des Transportes das Risiko des Verlusts für die Waren und sorgt für eine angemessene Versicherung dieser Waren während des Transports, wobei die Kosten als in den in Abschnitt 3 genannten Raten enthalten gelten.

10.4 Der Spediteur haftet gegenüber dem Versender für jeden Verlust oder jede Verletzung von Gütern, die durch Fahrlässigkeit, Unterlassung oder Unterlassung des Spediteurs verursacht wurden.

10.5 Die Haftung des Luftfrachtführers im Rahmen dieses Vertrags ist beschränkt auf (Betrag eingeben). In keinem Fall haftet Carrier für besondere, zufällige oder Folgeschäden, unabhängig von dessen Kenntnis des Potenzials. Der Luftfrachtführer haftet nicht für Verluste oder Schäden in dem Ausmaß, in dem er durch ein Ereignis höherer Gewalt, wie in Abschnitt 18 dieser Vereinbarung definiert, oder durch eine Handlung oder Versäumnis des Versenders verursacht wurde.

11. Freistellung durch Frachtführer

Der Frachtführer stimmt zu, dass er den Versender vor und vor allen Haftungen, Verlusten, Kosten, Schäden, Ausgaben, Ansprüchen, Anwaltsgebühren und Auslagen jeglicher Art oder jeglicher Art, die dem Versender auferlegt werden, schützen, verteidigen, entschädigen und schadlos halten wird direkt oder indirekt vom Absender aufgrund von oder in Verbindung mit oder aufgrund von

(a) das Versäumnis des Luftfrachtführers, angemessene Lizenzen für die Zwecke dieses Abkommens aufrechtzuerhalten, was dazu führen kann, dass unter anderem keine Produkte für den Versender versendet werden können;

(b) Ansprüche, die von Mitarbeitern oder Beauftragten des Luftfrachtführers oder durch Tätigkeiten des Luftfrachtführers im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Beförderungslogistikdienstes des Luftfrachtführers gemäß dieser Vereinbarung geltend gemacht werden, einschließlich aller Ansprüche des Luftfrachtführers, dass diese für einen beliebigen Zweck Versenderangestellte sind;

(c) Ansprüche, die sich aus der Fahrlässigkeit von Carrier bei der Durchführung von Transportlogistikleistungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung ergeben; oder

(d) sonstige Ansprüche, die direkt oder indirekt aus dem Transport von Waren im Auftrag des Versenders durch von Carrier ausgewählte Transportunternehmen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich aus Unfällen ergeben, die Ausrüstung zum Transport von Waren betreffen.

Die vorstehenden Haftungsfreistellungen gelten nicht in dem Umfang, in dem diese Haftung aus einer fahrlässigen Handlung oder Unterlassung des Versenders resultiert.

12. Vertrauliche Informationen

12.1 Der Frachtführer erklärt sich damit einverstanden, weiterhin seinen Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitsvereinbarung nachzukommen, die zuvor mit dem Absender abgeschlossen wurde. Eine Kopie davon ist als Anlage beigefügt (Ausstellungsbrief einreichen).

12.2 Der Versender erklärt sich damit einverstanden, vertrauliche Informationen, einschließlich Strategien, Geschäftspläne und Tarife, die der Carrier während der Laufzeit vom Carrier erhalten hat, streng vertraulich zu behandeln und keine unberechtigten Dritten offenzulegen oder anderweitig zu nutzen oder Lizenzen zu erteilen dieser Vereinbarung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Carrier. Der Luftfrachtführer erkennt hiermit an, dass die Weitergabe bestimmter Informationen an Mitarbeiter, Vertreter und Vertreter der Versender als autorisierte Dritte gilt, sofern der Luftfrachtführer und der Versender nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.

12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gemäß diesem Abschnitt 12 bleiben während und nach der Beendigung des Vertrags bestehen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem oder zukünftigem Recht rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Klausel oder Bestimmung als trennbar und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer anderen Bestimmung.

14. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt und unterliegt der Auslegung und Auslegung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der (Name Shipper's State).

15. Schiedsverfahren

Jede Meinungsverschiedenheit, Streitigkeit, Kontroverse oder Forderung in Bezug auf die Gültigkeit dieser Vereinbarung oder aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, oder Verletzung dieser Vereinbarung, wird endgültig durch ein Schiedsverfahren in (Name Shipper Stadt und Staat), in Übereinstimmung mit Artikeln der American Arbitration Association für Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Sowohl der Versender als auch der Beförderer wählen einen Schiedsrichter aus, und die beiden so ausgewählten Schiedsrichter stimmen der Auswahl eines dritten Schiedsrichters gegenseitig zu. Andernfalls wird der dritte Schiedsrichter von der American Arbitration Association ausgewählt.

16. Recht auf Verrechnung

Der Frachtführer und der Frachtführer stimmen zu, dass die Vertragspartei, soweit sie von der anderen Partei zu irgendeinem Zeitpunkt Geld schuldet, einschließlich regulärer Rechnungen, die gemäß dieser Vereinbarung versandt werden, mit unbestrittenen Geldbeträgen aufrechnen kann, die sie dieser Partei schuldet von Zeit zu Zeit wird jede solche Aufrechnung durch schriftliche Mitteilung an die schuldige Partei wirksam, sobald sie erfolgt ist.

17. Zuweisung

Dieses Abkommen ist für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und ihre gesetzlichen Vertreter verbindlich. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder irgendwelche Interessen oder Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass (i) der Versender das Recht hat, den Vertrag einer verbundenen Partei zu übertragen, und (ii) der Beförderer haben das Recht, Transportdienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung als Unterauftragnehmer zu vergeben.

18. Höhere Gewalt

Wenn und soweit eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt, der Autorität von Gesetzen, Streik, Aussperrung oder anderer Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, durch die Erfüllung dieser Bedingungen ausgeschlossen ist, ist das Scheitern oder Nichterfüllen in dem Umfang entschuldbar, in dem sie davon betroffen ist ist durch eine solche Ursache notwendig. Die Partei, die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, muss die gebotene Sorgfalt anwenden, um den Ausfall zu beheben. Wenn Carrier aufgrund eines Arbeitskonflikts, staatlichen Handelns, höherer Gewalt oder dergleichen nicht in der Lage ist, Transportlogistikleistungen in dem von dieser Vereinbarung vorgesehenen Umfang zu erbringen, ist sie in jedem Fall in dem Umfang, in dem sie dies noch kann Versand und Transport zu gewährleisten, weiterhin solche Dienstleistungen für den Versender im Verhältnis zu dem Betrag zu erbringen, in dem das Geschäft des Beförderers solche Dienstleistungen für den Versender vor dem Eintritt des Ereignisses darstellte.

19. Marken

19.1 Dem Frachtführer wird hiermit das Recht eingeräumt, die Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken oder Logos, die Eigentum des Versenders sind, gemeinsam zu nutzen (zusammen die "Marken"), nur in dem Umfang, der für die Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Vertrag erforderlich ist Recht, den Beförderern das Anbringen von Marken an Fahrzeugen zu gestatten, wenn diese Produkte befördern; Diese Verwendung schließt jedoch ausdrücklich eine Nutzung aus, die in irgendeiner Weise abträgliche Konnotationen darstellen könnte, die dem Versender, seinen Produkten oder Marken als Folge der abwertenden Verwendung der Marken zuzuschreiben sind. Außer wie ausdrücklich hierin genehmigt, erkennt das Carrier an, dass durch diese Vereinbarung keine Marken- oder Handelsnamensrechte an den Marken gewährt werden.

19.2 Der Versender erklärt hiermit, garantiert und garantiert, dass er das Recht zur Nutzung der Marken besitzt und behält und stellt die Carrier von allen Ansprüchen einer angeblichen Verletzung durch die Vertragspartei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die angemessenen Kosten der Fluggesellschaft, frei Rechtskosten, vorausgesetzt, dass der Beförderer den Versender unverzüglich über derartige Maßnahmen informiert.

20. Vollständige Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die vollständige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sollten einzelne Bestimmungen von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und / oder Abreden zwischen den Parteien.

21. Änderungen

Änderungen, Änderungen oder Modifikationen der Bedingungen, Bestimmungen oder Bedingungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern im Namen der Parteien unterzeichnet werden.

22. Genehmigung

Es wird von den Parteien vereinbart und garantiert, dass die Personen, die dieses Dokument im Auftrag der jeweiligen Parteien unterzeichnen, ordnungsgemäß zur Ausführung eines solchen Vertrags berechtigt sind. Ein weiterer Nachweis der Berechtigung ist oder ist nicht erforderlich.

23. Nicht-Verzicht

Die Erwähnung eines bestimmten Rechtsbehelfs in diesem Vertrag schließt nicht aus, dass der Versender oder der Luftfrachtführer von einem anderen Rechtsbehelf, den der Versender oder Luftfrachtführer rechtlich oder durch Billigkeit haben könnte, betroffen ist. Das Versäumnis des Versenders oder des Frachtführers, zu irgendeinem Zeitpunkt auf der strikten Einhaltung einer Vereinbarung oder Vereinbarung zu bestehen oder Optionen, Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel auszuüben, die in dieser Vereinbarung enthalten sind, ist nicht als Verzicht oder Verzicht auf die Zukunft auszulegen. Die Annahme und Annahme von Gebühren durch den Frachtführer oder die Zahlung derselben durch den Versender in Kenntnis der Verletzung einer in dieser Vereinbarung enthaltenen Vereinbarung gelten nicht als Verzicht auf eine solche Verletzung.

24. Mitteilungen

Alle Mitteilungen, die erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und den Parteien per Einschreiben, per Einschreiben, Rückschein oder per Kurierdienst zugestellt werden und gelten als eingegangen, wenn die Partei, an die gerichtet hat. Mitteilungen sind an die Parteien unter den in der Anlage angegebenen Adressen (Listenausstellungsschreiben) zu richten, da diese von Zeit zu Zeit geändert werden können. Jede Partei kann ihre Adresse ändern, um eine Mitteilung an die andere Partei gemäß dem Vorstehenden zu übermitteln, wobei diese Änderung der Adresse fünf (5) Tage nach Erhalt der Mitteilung wirksam wird.

In diesem Fall haben der Absender und der Frachtführer diese Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung zu dem oben beschriebenen Tag und Jahr ausgeführt.

(Geben Sie den vollständigen Namen des Versenders ein)

(Titel des Prokuristen einfügen)

(Name des Prokuristen einfügen)

(Unterschriftszeile einfügen)

(Geben Sie den vollständigen Namen des Carriers ein)

(Titel des Prokuristen einfügen)

(Name des Prokuristen einfügen)

(Unterschriftszeile einfügen)